Home Shop Service Anfahrt Kontakt News Druckertinte FAQ

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Computer Rescue

 

Allgemeines

Allen Lieferungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabsprachen sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma Computer Rescue bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Computer Rescue eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Firma Computer Rescue behält sich vor den Vertragsabschluß mittels der Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen ect. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15 % über-/ unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Computer Rescue zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin -und Preisänderungen eintreten können.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nicht s anderes vereinbart ist, ist die Firma Computer Rescue an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Computer Rescue genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung ect berechtigen die Firma Computer Rescue zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufverfahrens berechtigen die Firma Computer Rescue zur Preisanpassung.

Liefer - und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform, Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma Computer Rescue. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma Computer Rescue nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalten, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks ect., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma Computer Rescue ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerung berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer - und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma Computer Rescue zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma Computer Rescue nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Firma Computer Rescue zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt.

 

Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder Zwecks Versendung das Lager der Firma Computer Rescue verlassen hat. Die Firma Computer Rescue versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Firma Computer Rescue trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Computer Rescue, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme - bar, Nachnahme - Verrechnungsscheck, Nachnahmen - Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtzeitig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilzahlungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Firma Computer Rescue gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma Computer Rescue zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen die Firma Computer Rescue gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma Computer Rescue andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma Computer Rescue weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheiten zu verlangen. Der Firma Computer Rescue steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Computer Rescue berechtigt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Firma Computer Rescue behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be -und Verarbeitung der von der Firma Computer Rescue gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt in Auftrag der Firma Computer Rescue ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Firma Computer Rescue erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Computer Rescue Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Firma Computer Rescue gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumnsrechte an den vermischten Bestand oder an den Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Firma Computer Rescue. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (incl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Computer Rescue ab. Die Firma Computer Rescue ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Computer Rescue hingewiesen und hat diese unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks ist die Firma Computer Rescue berechtigt ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Firma Computer Rescue die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Firma Computer Rescue zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Computer Rescue liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird die Firma Computer Rescue auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für die von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs - und Wartungsempfehlungen der Firma Computer Rescue nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung. Vor Wandlung des Vertrages muss der Firma Computer Rescue eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung gewährt werden . Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sie stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Der Käufer muss der Firma Computer Rescue etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma Computer Rescue frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe de Modell und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde an die Werkstatt der Firma Computer Rescue zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder etc. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Firma Computer Rescue die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließt sonstige Gewährleistung jeglicher Art aus.

 Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für daraus entstehende Schäden.

Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Firma Computer Rescue nur wenn ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 Anwendbares Recht

Für die Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Computer Rescue und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel - und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in dieser Geschäftsbeziehung oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 Datenschutz

Die Firma Computer Rescue ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Käufer mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Export

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft., Eschberg / Taunus. Die Zustimmungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware dort einzuholen. 

 

AGB Impressum